Im folgendem Artikel wurde von Stefan Walter recherchiert und ausgearbeitet, in welchem Umfang für die Pension und Beihilfeleistungen von Beamten bereits staatliche Rücklagen gebildet werden. Der Artikel wurde in der Zeitschrift für Versicherungswesen (10/2022) veröffentlicht – diese hat genehmigt, dass der Artikel hier eingestellt und wiedergegeben werden darf:
Archiv des Autors: stefan
„Kinderrente“ zur Stabilisierung der Rentenversicherung
Aktuelle, begrüßenswerte Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann Stiftung: Reformvorschläge des Rentensystems – Vorschlag der Kinderrente auf S. 50ff
Aktuelle Berichterstattung
Aktuell wird das Thema einer kinderzahlabhängigen Demographie-Reserve von den Medien aufgegriffen und gewinnt an Fahrt: Sollen Kinderlose mehr für soziale Sicherheit zahlen?
Dazu ein profilierter Kommentar: Leistungsträger Familie
Warum muss der Beitrag noch stärker nach Kinderzahl unterschieden werden?
Bisheriger Kinderlosenzuschlag ist nicht ausreichend
Als Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung wurde 2005 ein Zuschlag von 0,25% für Kinderlose eingeführt. Dieser Zuschlag entspricht in seiner Höhe bei weitem nicht dem Gegenwert, den Eltern durch den Unterhalt für ihre Kinder leisten. Zudem ist er nicht – wie gefordert – relativ zur die Anzahl der Kinder ausgestaltet.
Artikel in der Zeitschrift für Versicherungswesen
Das Konzept wurde in der Ausgabe 21/2011 der Zeitschrift für Versicherungswesen vom 01.11.2011 veröffentlicht: Inhaltsverzeichnis des Sonderhefts Rückversicherung 2011
Alle Leser dieses Artikels laden wir ein, ihre Fragen und Anregungen zu diesem Konzept hier zu posten oder auch persönlich an stefan (at) familywalter.de zu senden. Vielen Dank!
Wie kann der Beitrag erhoben werden?
Für den Aufbau einer Kapitaldeckung in Abhängigkeit von der Kinderzahl sind grundsätzlich zwei Möglichkeiten einer Beitragserhebung denkbar.
Was ist wenn die Kinder ins Ausland wegziehen oder sterben?
Die eigenen Kinder stehen dann nicht mehr als Beitragszahler zur Verfügung. Jedoch zeigt sich darin gerade der wesentliche Nutzen und Sinn der umlagefinanzierten Pflegeversicherung: Diese versichert auch davor, dass die eigenen Kinder als Beitragzahler ausfallen. Ansonsten könnte auch auf eine Pflegeversicherung verzichtet werden und die Finanzierung der Pflege durch die Kinder direkt erfolgen.
Lohnt sich der Aufbau von Kapitaldeckung überhaupt – kann nicht darauf verzichtet werden?
Wir benötigen in allen Sozialversicherungssystemen ein Entgegenwirken des demographischen Schwunds:
Denn bei gleichem Leistungsniveau ist sonst ein Anstieg des Gesamtsozial-versicherungsbeitragssatzes von 40% auf 70% in 2060 prognostiziert.
Benachteiligt das Konzept nicht Kinderlose, weil sie doppelt zahlen?
Kinderlose zahlen in diesem Konzept einen zweifachen Beitrag:
- den Umlagebeitrag für ihre Elterngeneration.
- den kapitalgedeckten Beitrag, aus dem später die eigene Leistung finanziert wird.
Ist Kapitaldeckung sicher und angesichts der Finanzkrise vertretbar?
Klar ist: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Das Risiko kann jedoch durch eine intelligente Anlagepolitik minimiert werden.