Während der Elternzeit müssen gesetzlich krankenversicherte Personen in der Regel keinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Bei vielen privat krankenversicherten Eltern steigt dagegen zwangsläufig die Beitragslast – bei gleichzeitig sinkendem Einkommen.
Durch eine Änderung in der Krankenversicherungsbeitragsverordnung könnte privat krankenversicherten Eltern ermöglicht werden, ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag während der Elternzeit zu reduzieren. Dabei würden sie von der Pflicht befreit, in dieser Zeit zusätzliche Alterungsrückstellungen aufzubauen. Die Rückstellungen werden sie nach der Elternzeit durch einen leicht erhöhten Beitrag nachbilden. Für Studenten gibt es bereits eine solche Regelung, die für Eltern erweitert werden könnte.
Eine ausführliche Präsentation des Vorschlags finden Sie hier:
Beispielhafte Auswirkung bei einer Alleinerziehenden Person in der PKV:
Der Vorschlag wurde als Artikel in der Zeitschrift für Versicherungswesen, Ausgabe 10/2016 auf Seite 322-323 veröffentlicht: Entlastung während Elternzeit in PKV
sehr geehrte Damen und Herren,
wenn wir alle keine kinder hätten, würden wir alle keine Rente und keine Pension bekommen.
Dann würden wir alle verhungern oder hilflos durch krankheit verderben,
auch wenn wir milliardäre sind – dann ist Kapital wertlos.
ludwig bergmann, diplom-volkswirt,
waldkauzstr. 1 a, 49377 vechtaludwig