Kinderlose zahlen in diesem Konzept einen zweifachen Beitrag:
- den Umlagebeitrag für ihre Elterngeneration.
- den kapitalgedeckten Beitrag, aus dem später die eigene Leistung finanziert wird.
Jedoch zahlen auch Personen mit mehreren Kindern in diesem System doppelt:
- den Umlagebeitrag für ihre Elterngeneration.
- die Unterhaltskosten für ihre Kinder, welche später durch ihre Beiträge die eigene Leistung mittelbar finanzieren.
Daher stellt das Konzept keine Benachteiligung von (ungewollt) kinderlosen Personen dar, sondern beseitigt eine bestehende Ungerechtigkeit auf der finanziellen Seite. Diese hat auch das Bundesverfassungsgericht 2001 so festgestellt.
Die Leistungen sind darüber hinaus für alle gleich.