Reformbedarf

Familien werden in unserm bisherigen Umlagesystem stark benachteiligt

 

Die Benachteiligung von Familien wird beispielhaft für die Rentenversicherung in folgendem Beitrag dargestellt:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/panorama/systemfehler-familien-bei-rente-benachteiligt?documentId=20034990

Selbst nach Abzug sämtlicher familienpolitischen Leistungen beträgt der rein fiskalische Effekt der Benachteiligung von Eltern pro Kind 50.000 Euro, inkl. der Effekte der Kindeskinder durchschnittlich 103.000 Euro, so eine Studie der Bertelsmannstiftung.

Präsentation – Benachteiligung von Familien in der Rentenversicherung

Die direkten und indirekten Kosten liegen für die Eltern dagegen bei rund 300.000 Euro pro Kind. Die ökonomischen Ursachen der niedirgen Fertilität in Deutschland

Die Rücklagenbildung ist aufgrund der niedrigen Geburtenrate notwendig

Die gesetzliche Pflegeversicherung steht in Zukunft vor großen Herausforderungen: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis 2060 mehr als verdoppeln, gleichzeitig stehen weniger Beitragszahler und weniger potentielle Pflegekräfte zur Verfügung.

Die Folge ist ein starker Anstieg des Beitragssatzes, der unter realistischen Annahmen auf 4,7% bis 2060 ansteigen wird (vgl. die aktuelle Studie von Prof. Dr. Bernd Hof, S. 11).

Gleichzeitig ist auch mit einem massiven Anstieg der Beiträge in der Renten- und Krankenversicherung zu rechnen. Damit wird – bei gleichbleibendem Leistungsniveau – der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von heute 40% auf 70% bis 2060 ansteigen. Da dies für kommende Generationen nicht finanzierbar ist, ist es unumgänglich auch in der Pflegeversicherung dem Anstieg entgegenzuwirken.

Die Bundesregierung hat deshalb zurecht in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass „ein Teil der geplanten Beitragserhöhung „zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll.“ 

Die Bundesbank kritisierte jedoch die Ausgestaltung des Pflegevorsorgefonds mit folgender Begründung:

„Die umfangreicheren Leistungen werden künftig die Finanzierungslasten im Zuge des demographischen Wandels vergrößern. Der Aufbau einer Kapitalreserve verteilt zwar einen Teil dieser zusätzlichen Kosten auf heutige Beitragszahler. Beitragszahler werden aber nur vorübergehend entlastet werden können. Nach dem Verzehr der Rücklage wird die vollständige Finanzierungsverantwor-tung wieder auf den Schultern der künftigen Beitragszahler liegen.“

So ist es zwar hilfreich eine Rücklage für die Zeit zu bilden, wenn die Babyboomer-Generation in den Jahren 2035 – 2055 in das typische Pflegealter kommt. Es ist auch richtig, dass die Zahl der Pflegebedürftigen nach 2055 langfristig wieder sinkt. Entscheidend für die Entwicklung des Beitragssatzes ist aber nicht allein die Zahl der Pflegebedürftigen, sondern ihr Verhältnis zu den Beitragszahlern. Und die Zahl der Beitragszahler schrumpft wegen der anhaltend niedrigen Geburtenrate. Daher wird im bestehenden System der Beitragssatz bis Mitte der 2050er-Jahre steigen, weil die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden. Danach würde er aber nicht sinken, sondern wegen der gleichzeitig schrumpfenden Zahl von Beitragszahlern auf dem hohen Niveau bleiben, sofern dem nicht nachhaltig entgegengewirkt wird.

 

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