Lösungsvorschlag

Die Finanzierung des geplanten Pflegevorsorgefonds in der Pflegeversicherung sollte stärker familien-und generationengerecht ausgestaltet werden. Da Eltern mehrerer Kinder durch ihre Erziehungsleistung bereits ausreichend dazu beitragen, dass es zukünftig Beitragszahler gibt, sollen sie nicht zusätzlich durch eine Rücklagenbildung belastet werden.

Daher sollte der Pflegevorsorgefonds anstatt durch eine allgemeine Beitragserhöhung, vor allem durch den bereits existierenden Kinderlosenzuschlag zweckgebunden finanziert werden. Personen mit nur einem Kind sollen an der Finanzierung mit einem hälftigen Betrag beteiligt werden.

 

Die im Pflegevorsorgefonds innerhalb eines Jahres angesparten Rücklagen sollten jeweils 25 Jahre später für Pflegeleistungen verwendet werden. Die Rücklagen dienen so als Ausgleich für die jetzt zu wenig geborenen Kinder, welche dann als Beitragszahler fehlen. Somit wird jede Generation fair belastet und der Pflegevorsorgefonds dauerhaft wirken.

Kinderlose Personen profitieren dadurch, dass ihr bisheriger Mehrbeitrag angespart wird und so die Pflegeversicherung stabilisiert. Ohne Familie sind sie im Alter in besonderer Weise auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Durch die Änderung werden sie nicht zusätzlich belastet.
Diese Ausgestaltung berücksichtigt, dass Eltern bereits einen doppelten Beitrag leisten.Sie finanzieren zum einen über ihre Pflichtbeiträge die Pflegeleistungen der Generation ihrer Eltern. Zum anderen tragen sie die Kosten für Unterhalt und Erziehung ihrer Kinder. Die Investitionen von Familien in ihre Kinder werden durch familienpolitische Maßnahmen und das Steuersystem bei weitem nicht aufgewogen. Diese Benachteiligung von Eltern muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts innerhalb der Pflegeversicherung ausgeglichen werden und dabei eine relative Entlastung
von Personen mit einem oder mehreren Kindern erfolgen. Sozial ausgewogen wäre daher, die Rücklage vor allem durch die Verwendung des bestehenden Beitragszuschlags von kinderlosen Mitgliedern und einer hälftigen Beteiligung von Mitgliedern mit nur einem Kind zu finanzieren.

Eine Änderung ist im Vergleich zur bisherigen Planung aufkommensneutral umsetzbar. In der vorgeschlagen Variante ist die Summe, welche für Leistungen zur Verfügung steht, und die Summe die für Rücklagen angespart wird im Vergleich zur bisherigen Planung annährend identisch.Der zusätzliche Umsetzungsaufwand hält sich in einem überschaubaren Rahmen. Durch die Änderung wird die Notwendigkeit der Rücklagen erklärbar und der Pflegevorsorgefonds nachhaltig wirksam.

 

 

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