Warum muss der Beitrag noch stärker nach Kinderzahl unterschieden werden?

Bisheriger Kinderlosenzuschlag ist nicht ausreichend

Als Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung wurde 2005 ein Zuschlag von 0,25% für Kinderlose eingeführt. Dieser Zuschlag entspricht in seiner Höhe bei weitem nicht dem Gegenwert, den Eltern durch den Unterhalt für ihre Kinder leisten. Zudem ist er nicht – wie gefordert – relativ zur die Anzahl der Kinder ausgestaltet.

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Was ist wenn die Kinder ins Ausland wegziehen oder sterben?

Die eigenen Kinder stehen dann nicht mehr als Beitragszahler zur Verfügung. Jedoch zeigt sich darin gerade der wesentliche Nutzen und Sinn der umlagefinanzierten Pflegeversicherung: Diese versichert auch davor, dass die eigenen Kinder als Beitragzahler ausfallen. Ansonsten könnte auch auf eine Pflegeversicherung verzichtet werden und die Finanzierung der Pflege durch die Kinder direkt erfolgen.

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