Auswirkung der niedrigen Geburtenrate auf das Wirtschaftswachstum

Der Sachverständigenrat für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 2023/24 untersucht, welche Wachstumspotential die Wirtschaft bis 2070 hat.

Dabei wurde deutlich: Das Arbeitsvolumen insgesamt ist neben dem Kaptialeinsatz maßgeblich für das Wirtschaftswachstum verantwortlich. Das Arbeitsvolumen wird in den kommenden Jahrzehnten insbesondere durch den Rückgang der Erwerbsbevölkerung sinken. Auch eine starke Zuwanderung von netto 250.000 Personen wird diesen Rückgang nicht ausgleichen können.

Der Rückgang der Erwerbsbevölkerung ist eine Folge der niedrigen Geburtenrate der vergangenen Jahrzehnte, die sich nun negativ auf die zukünftige Entwicklung auswirkt.

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2023). Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren. Jahresgutachten 23/24. Wiesbaden. S. 107.

So stark profitiert der Staat von einem Kind

Bereits 2014 untersuchte der heutige Wirtschaftsweise Prof. Dr. Martin Werding, wie viele Steuern und Sozialabgaben ein Kind im Laufe seines Lebens durchschnittlich an den Staat zahlt. Diese Einnahmen stellte er den staatlichen Leistungen gegenüber, welche ein Kind durchschnittlich im Laufe seines Lebens erhält. Das Ergebnis der „fiskalischen Bilanz“ eines Kindes ist frappierend: Sie ist massiv positiv, ein Kind zahlt also deutlich mehr als es an staatlichen Leistungen bekommt. Die Bilanz erhöht sich zudem je mehr Kinder, das Kind selbst bekommt.

Zunächst erfolgt eine Betrachtung der Rentenversicherung: Zieht man hier von den durchschnittlichen Beiträgen die durchschnittlichen Rentenleistungen im Lauf des Lebens ab, verbleibt ein positiver Saldo in Höhe von 77.200 €, sofern das Kind kinderlos bleibt. Hat das betrachtete Kind später hingegen seinerseits ein oder zwei Kinder (mit jeweils konstanter Kinderzahl), ergeben sich externe Effekte in Höhe von rund 122.900 € bzw. 278.800 €. Bei durchschnittlicher Geburtenrate erhöht sich der positiver Saldo auf 158.300 €.

Anders ausgedrückt: in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt eine starke Umverteilung zu Lasten von Familien und deren Kinder.

Der Effekt verstärkt sich, wenn das Saldo der durchschnittlichen Beiträge und Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (+68.800 €), Pflegeversicherung (+25.300 €) und Arbeitslosenversicherung (+400€ ) miteinbezogen werden.

Den durchschnittlichen Einnahmen über Einkommens- und Verbrauchssteuern stehen hingegen staatliche Leistungen gegenüber – darunter auch insbesondere familienpolitische Leistungen und Leistungen für Kinderbetreuung und Bildung, die in den ersten zwei Lebensjahrzehnten anfallen.

In einer Gesamtbetrachtung aller staatlichen Beiträge und Steuern bleibt ein finanzieller Saldo von 50.500 € je Kind, das selbst kinderlos bleibt. Hat das betrachtete Kind später hingegen seinerseits ein oder zwei Kinder, ergibt sich durch die positiven Effekte der Nachfahren ein Saldo in Höhe von rund 80.300 Euro bzw. 182.400 Euro. Bei einer durchschnittlichen Geburtenrate liegt die fiskalische Bilanz eines Kindes bei 103.400 €.

Das bedeutet im Fazit:

Die massive finanzielle Belastung von Kindern, insbesondere in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung wird durch die öffentlichen Ausgaben für Betreuung und Ausbildung der Kinder nicht annähernd ausgeglichen.

Ab Juli 2023 wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch stärker nach Kinderzahl gestaffelt. Auch wenn diese Systematik durchaus auch kritikwürdig ist, ist es ein Schritt zu mehr Familiengerechtigkeit. In der Renten- und Krankenversicherung ist eine familiengerechte Beitragsgestaltung hingegen weiter überfällig.

Quellen:

Werding, 2014, Präsentation beim Verband kinderreicher Familien: Präsentation – Benachteiligung von Familien in der Rentenversicherung

Werding, 2014, „Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung: Das Umlageverfahren auf dem Prüfstand“, Bertelsmannstiftung, –> die Fiskalische Bilanz ist ab S. 43 erläutert: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/GP_Familien_in_der_gesetzlichen_Rentenversicherung.pdf

Staatliche Rücklagen für Beamtenversorgung

Im folgendem Artikel wurde von Stefan Walter recherchiert und ausgearbeitet, in welchem Umfang für die Pension und Beihilfeleistungen von Beamten bereits staatliche Rücklagen gebildet werden. Der Artikel wurde in der Zeitschrift für Versicherungswesen (10/2022) veröffentlicht – diese hat genehmigt, dass der Artikel hier eingestellt und wiedergegeben werden darf:

http://www.familiengerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2022/08/2022-ZfV-Staatliche_Rueckstellungen_fuer_die_Beamtenversorgung-Stefan_Walter.pdf

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