Als Lösungsvorschlag für die aktuelle Diskussion zur Pflegeversicherung wird hier ein Konzept vorgestellt, welches mit dem Koalitionsvertrag kompatibel ist und den Aufbau einer Kapitaldeckung in Abhängigkeit von der Kinderzahl vorsieht. Durch diese Verknüpfung werden grundlegende Verteilungsungerechtigkeiten der Umlagefinanzierung in einer schrumpfenden Bevölkerung behoben und so die Pflegeversicherung nachhaltig stabilisiert.
In Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil von 2001 muss der zusätzliche Beitrag zum Aufbau der Kapitaldeckung abhängig von der Kinderzahl gestaffelt sein. Für Personen ohne Kinder ist dieser so zu bemessen, dass deren spätere Leistung komplett aus dem daraus aufgebauten Kapitalstock bestritten werden kann.
In folgendem Aufsatz wird das Konzept im Detail beschrieben:
Artikel_Kaptialdeckung_nach_Kinderzahl
Unter folgendem Link steht eine Präsentation auch zum Download zur Verfügung.
2011-10_Konzept_zur_Teilkapitaldeckung_in_der_Pflegeversicherung_Walter.ppt
Wir freuen uns über Anregungen, Hinweise und Kommentare zu diesem Konzept!
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